Lieferkettengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in globalen Lieferketten besser geschützt werden soll. Unternehmen werden dadurch bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegt, die es gegenüber ihren Zulieferern und im eigenen Unternehmen umzusetzen gilt.

Die Nardini Klinikum GmbH bekennt sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb der Lieferketten und kommt ihrer Verantwortung zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach.

Insbesondere verurteilt die Nardini Klinikum GmbH jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Unser Klinikum bekennt sich darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.

Die Grundsatzerklärung der Nardini Klinikum GmbH wurde im März 2023 von der Geschäftsführung und der Krankenhausleitung verabschiedet und kann hier eingesehen werden:

Grundsatzerklärung Menschenrechtsstrategie

Zu den menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gehört auch die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdeverfahrens, über das hinweisgebende Personen Verstöße, Risiken und andere Sachverhalte melden können, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Grundsatzerklärung der Nardini Klinikum GmbH betreffen.

 

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Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

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Beschwerdemanagement

Für Informationen und Anfragen steht Ihnen auch der Menschenrechtsbeauftragte der Nardini Klinikum GmbH Herr Christian Finkler persönlich, telefonisch und postalisch zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist möglich unter 06332 82 9207 bzw. kd@nardiniklinikum.de