- Wertgegenstände in jeglicher Art
- Insbesondere Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Wertgegenstände jeglicher Art, Schmuck, elektronische Geräte wie Laptops, Handys etc. und Dinge mit einem hohen persönlichen Wert
Wir weisen darauf hin, dass wir für den Verlust von Wertsachen jeglicher Art (insbesondere Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Wertgegenstände jeglicher Art, Schmuck, elektronische Geräte wie Laptops, Handys etc. und Dinge mit einem hohen persönlichen Wert) keine Haftung übernehmen.
Lassen Sie bitte bei geplanter stationärer Aufnahme diese Gegenstände zuhause oder tragen in sonstiger Weise Sorge dafür, dass diese nicht mit auf Station gelangen.
Sollten Sie entgegen der von uns ausgesprochenen Empfehlung Gegenstände im vorgenannten Sinne mit zur stationären Aufnahme bringen, übernehmen wir eine Haftung dem Grunde nach nur für solche Gegenstände, die an den Verwahrungsorten beider Standorte abgegeben wurden.
In Landstuhl ist die Verwahrung gegen Quittung an der Pforte möglich, in Zweibrücken gegen Quittung über die Zentrale Patientenaufnahme. Eine Abholung ist gegen Vorlage des Personalausweises und der Quittung möglich, dort werden die Gegenstände als auch mögliche Geldbeträge etc. notiert. In Zweibrücken ist die Abholung ist zu den Besetzungszeiten der Patientenaufnahme Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.15 Uhr möglich. Bitte beachten Sie, dass freitags ab 15.00 Uhr bis montags um 7.00 Uhr keine Abholung möglich ist.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Aufbewahrung von Gegenständen an der Pforte/ in der Patientenaufnahme abzulehnen; in diesem Fall wird gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung gesucht.
Für in Verwahrung genommene Gegenstände, die aufgrund eines schuldhaften Verhaltens der Mitarbeiter des Klinikums nicht zurückgegeben werden können, haftet das Nardini Klinikum. Eine Haftung für Gegenstände, die nicht in Verwahrung gegeben worden sind, ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung nach oben begrenzt auf einen Betrag von max. 1.250,00 EUR.